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Führerscheinklassen

Alle Angaben ohne Gewähr

A-Klassen

Mofa – ab 15 Jahren

Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

  • Die Prüfbescheinigung Mofa setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden

Praktischer Teil

1 Doppelstunde im Schonraum (90 Minuten)

Prüfung

Theorieprüfung (20 Fragen) davon:

  • 15 Fragen Grundwissen
  • 5 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 7.

Praktische Prüfung:
keine

Anmeldung

  • biometrisches Passfoto

AM – ab 15 Jahren

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darf man:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotoren ein Hubraum von max. 50 ccm –
  • Krafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, die die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) – Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum –
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW –
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

fahren.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben 4 Stück
  • Fahren innerhalb geschlossenen Ortschaften

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

A1 – Mindestalter 16 Jahre (NEU AB 19.01.2013)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 darf man:

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung – die 80 km/h Drosselung entfällt (Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren und / oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – Leistung max. 15 kW

fahren

  • Die Klasse A1 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse A1 beinhaltet die Führerscheinklasse AM.

Altbesitzer der Führerscheinklasse 3, die Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben, sind automatisch im Besitz der Führerscheinklasse A1. Sie benötigen keine Prüfung.

Theorischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzlichen Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

A2 – Mindestalter 18 Jahre (NEU AB 19.01.2013)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

  • Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse A2 beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
  • Der Fahrlehrer muss sich jedoch, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch

Zulässige Fehlerpunkte 6

Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)

Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 (dauert mindestens 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)


Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

A – Mindestalter 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 oder 24 Jahre (NEU AB 19.01.13)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder, über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Die Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse A beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Bei Vorbesitz eines A1 Führerscheins bzw. A2 Führerscheins mit weniger als 2 jährigem Vorbesitz (6 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch

Zulässige Fehlerpunkte 6


Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit).

Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dauert mindestens 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit).

Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (6 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

B-Klassen

B – Mindestalter 18 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren.
Auch mit Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

  • Die Klasse B setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse B beinhaltet die Führerscheinklassen AM und L.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 6

Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (3 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Die Führerscheinklasse B kann im Rahmen des „Begleitenden Fahren“ bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf man nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Ausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die namentliche Nennung der Begleitpersonen bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

Es gelten spezielle Regeln für die Begleitpersonen.

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3)
  • Höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • Beim begleiteten Fahren muss die Begleitperson ihren Führerschein mitführen und darf die Promillegrenze (0,5) nicht überschreiten.

Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.

  • Die Klasse BF 17 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
  • Die Klasse BF 17 beinhaltet die Führerscheinklassen AM und L.
  • Der Besitz der Klasse BF 17 wird auf die Probezeit angerechnet.
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahr entfällt die Auflage des begleitenden Fahrens.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspeziefisch

Zulässige Fehlerpunkte 6

Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Grundfahraufgaben (3 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe
  • Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen
  • Kopie des Personalausweises der Begleitpersonen

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

B197 Automatik- und Schaltausbildung kombiniert

 

Theoretischer Teil

Der theoretische Teil ist identisch mit der regulären B/B17 Ausbildung.

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Besonderheit

  • Die praktische Ausbildung erfolgt im Automatik-Auto.
  • Ergänzende Schalt-Ausbildung von mindestens 10 Stunden auf einem Kfz mit Schaltgetriebe.
  • Erfolgreiche Testfahrt mit deinem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug, mindestens 15 Minuten inner- und außerorts.
  • Der Nachweis für die Behörde wird von der Fahrschule ausgestellt.
  • Die praktische Prüfung erfolgt im Automatik-Auto.

B96 – Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17)

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnis  B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Dabei ist die zulässige Zug-Gesamtmasse von Pkw und Anhänger auf maximal 4.250 kg beschränkt.

Theoretischer Teil

Grundstoff: keiner
Zusatzstoff: 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praktischer Teil

  • praktische Übungen (210 Minuten)
  • fahren im Realverkehr (60 Minuten)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung:
keine

Praktische Prüfung:

keine

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto

BE – Mindestalter 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) fahren.
Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.

Theoretischer Teil

keiner

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung:
keine

Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:

  • Verbinden oder Trennen des Anhängers 
  • Grundfahraufgaben (1 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs in Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

B196 – Mindestalter 25 Jahre

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnis  B196 dürfen Sie Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

ACHTUNG:

  • Der Geltungsbereich ist nur innerhalb Deutschland!
  • Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre erforderlich!

Theoretischer Teil

Grundstoff: keiner
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden á 90 Minuten

Praktischer Teil

gesetzlichen Mindestpflichtstunden:

  • 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung:
keine

Praktische Prüfung:

keine

C-Klassen

C1 – Mindestalter 18 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Die Klasse C1 setzt die Führerscheinklasse B voraus.

  • Die Klasse C1 beinhaltet die Führerscheinklasse L, AM


Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr, danach ist sie auf 5 Jahre befristet.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden

Zusatzstoff:

  • bei Vorbesitz der Klasse B                      6 Doppelstunden
  • bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D          2 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung (30 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen

  • 20 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)

  • Abfahrtskontrolle

  • Grundfahraufgaben (2 Stück)

  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto

  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste Hilfe Kurs

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr,
  • danach ist sie auf 5 Jahre befristet.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

C1E – Mindestalter 18 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1E darf man die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

  • Die Klasse C1E setzt die Führerscheinklasse C1 voraus.

  • Die Klasse C1E beinhaltet die Führerscheinklasse BE

Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr, danach ist sie auf 5 Jahre befristet.

Theoretischer Teil

keiner

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse C1 (5 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunden Autobahn

  • 1 Fahrstunden Nachtfahrt

gesetzliche Mindestpflichtstunden, wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert wird (8 Stunden) davon:

  • 4 Fahrstunden Überland (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 3 Fahrstunden Zug)

  • 2 Fahrstunden Autobahn (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 1 Fahrstunde Zug)

  • 2 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 0 Fahrstunden Solofahrzeug, 2 Fahrstunden Zug)

Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung:

keine

Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)

  • Verbinden oder Trennen

  • Grundfahraufgaben (2 Stück)

  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto

  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste Hilfe Kurs

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr,
  • danach ist sie auf 5 Jahre befristet.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

C – Mindestalter 21 Jahre (18 J. bei Grundqualifikation § 4 I Nr 1 BKrFQG oder Berufsausbildung)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Die Klasse C setzt die Führerscheinklasse B voraus.

  • Die Klasse C beinhaltet die Führerscheinklasse C1, L, AM

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden

Zusatzstoff:

  • bei Vorbesitz der Klasse B                   10 Doppelstunden
  • bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1       4 Doppelstunden
  • bei Vorbesitz der Klasse D                     2 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz Klasse B (10 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz Klasse C1 (5 Stunden) davon:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden Nachtfahrt


Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung (37 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 27 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)

  • Abfahrtskontrolle

  • Grundfahraufgaben (2 Stück)

  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto

  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste Hilfe Kurs

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

CE – Mindestalter 21 Jahre (18 J. bei Grundqualifikation § 4 I Nr 1 BKrFQG oder Berufsausbildung)

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse CE darf man die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.

Bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.

  • Die Klasse CE setzt die Führerscheinklasse C voraus.

  • Die Klasse CE beinhaltet die Führerscheinklasse C1E, BE, T

Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden

Zusatzstoff: 4 Doppelstunden

Praktischer Teil

gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse C (10 Stunden) davon:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 2 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt

gesetzliche Mindestpflichtstunden, wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert wird (14 Stunden) davon:

  • 8 Fahrstunden Überland (davon 3 Fahrstunden Solofahrzeug, 5 Fahrstunden Zug)

  • 3 Fahrstunden Autobahn (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 2 Fahrstunden Zug)

  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 0 Fahrstunden Solofahrzeug, 3 Fahrstunden Zug)


Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung (30 Fragen) davon:

10 Fragen Grundwissen

20 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.


Praktische Prüfung

(dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)

  • Verbinden oder Trennen

  • Grundfahraufgaben (2 Stück)

  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften

  • Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto

  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten

  • Ärztliches Zeugnis

  • Erste Hilfe Kurs

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

L und T-Klassen

L – Mindestalter 16 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L darf man Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, fahren. Diese Zugmaschinen dürfen eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht übersteigen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge dürfen die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht übersteigen. Kombinationen mit Zugfahrzeug und Anhänger dürfen ebenfalls nicht mehr als 25 km/h fahren.

  • Die Klasse L setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nicht erforderlich.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Praktische Prüfung:

  • keine

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

T – Mindestalter 16 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse T darf man Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern), fahren. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  • Die Klasse T setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

  • Die Klasse T beinhaltet die Führerscheinklassen L, AM 

Theoretischer Teil

Grundstoff: mindestens12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)

Zusatzstoff: 6 Doppelstunden

Praktischer Teil

Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)


Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.

Prüfung

Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:

  • 20 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.

Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:

  • 10 Fragen Grundwissen
  • 10 Fragen Klassenspezifisch

Zulässige Fehlerpunkte 6.

Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 35 Minuten reine Fahrzeit)

Abgeprüft wird:

  • Abfahrtskontrolle
  • Verbinden oder Trennen
  • Grundfahraufgaben (1 Stück)
  • Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften

Anmeldung

Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest (Optiker genügt)
  • Kurs über Erste Hilfe

Befristung der Fahrerlaubnis

  • Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
  • Zur Verlängerung wird nur ein biometrisches Passbild benötigt.

Wissenswertes zur „alten“ Führerschein Klasse 3

Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
Der Führerschein wurde

vor dem 01.04.1980 erteilt:

  • Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm. Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
  • Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.

nach dem 01.04.1980 erteilt:

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h.