Alle Angaben ohne Gewähr
Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
1 Doppelstunde im Schonraum (90 Minuten)
Theorieprüfung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 7.
Praktische Prüfung:
keine
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM darf man:
fahren.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 darf man:
fahren
Altbesitzer der Führerscheinklasse 3, die Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben, sind automatisch im Besitz der Führerscheinklasse A1. Sie benötigen keine Prüfung.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
gesetzlichen Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Beim Aufstieg von A1 auf A2 bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 (dauert mindestens 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder, über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Bei Vorbesitz eines A1 Führerscheins bzw. A2 Führerscheins mit weniger als 2 jährigem Vorbesitz (6 Stunden) davon:
Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Beim Aufstieg von A2 auf A bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit).
Praktische Prüfung bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dauert mindestens 60 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit).
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren.
Auch mit Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder
wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Die Führerscheinklasse B kann im Rahmen des „Begleitenden Fahren“ bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf man nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Ausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die namentliche Nennung der Begleitpersonen bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Es gelten spezielle Regeln für die Begleitpersonen.
Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6
Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
gesetzliche Mindestpflichtstunden (12 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Mit der Fahrerlaubnis B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Dabei ist die zulässige Zug-Gesamtmasse von Pkw und Anhänger auf maximal 4.250 kg beschränkt.
Grundstoff: keiner
Zusatzstoff: 150 Minuten (2,5 Stunden)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung:
keine
keine
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) fahren.
Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.
keiner
gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung:
keine
Praktische Prüfung (dauert mindestens 55 Minuten, davon 30 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
gesetzlichen Mindestpflichtstunden:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung:
keine
keine
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Die Klasse C1 setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Die Klasse C1 beinhaltet die Führerscheinklasse L, AM
Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr, danach ist sie auf 5 Jahre befristet.
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:
gesetzliche Mindestpflichtstunden (5 Stunden) davon:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde Nachtfahrt
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung (30 Fragen) davon:
10 Fragen Grundwissen
20 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Abfahrtskontrolle
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1E darf man die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Die Klasse C1E setzt die Führerscheinklasse C1 voraus.
Die Klasse C1E beinhaltet die Führerscheinklasse BE
Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr, danach ist sie auf 5 Jahre befristet.
keiner
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse C1 (5 Stunden) davon:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden Nachtfahrt
gesetzliche Mindestpflichtstunden, wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert wird (8 Stunden) davon:
4 Fahrstunden Überland (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 3 Fahrstunden Zug)
2 Fahrstunden Autobahn (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 1 Fahrstunde Zug)
2 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 0 Fahrstunden Solofahrzeug, 2 Fahrstunden Zug)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung:
keine
Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Verbinden oder Trennen
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse C darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz fahren. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.
Die Klasse C setzt die Führerscheinklasse B voraus.
Die Klasse C beinhaltet die Führerscheinklasse C1, L, AM
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Zusatzstoff:
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz Klasse B (10 Stunden) davon:
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz Klasse C1 (5 Stunden) davon:
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung (37 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Abfahrtskontrolle
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse CE darf man die Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse fahren.
Bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.
Die Klasse CE setzt die Führerscheinklasse C voraus.
Die Klasse CE beinhaltet die Führerscheinklasse C1E, BE, T
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.
Grundstoff: mindestens 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
gesetzliche Mindestpflichtstunden bei Vorbesitz der Klasse C (10 Stunden) davon:
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Nachtfahrt
gesetzliche Mindestpflichtstunden, wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang absolviert wird (14 Stunden) davon:
8 Fahrstunden Überland (davon 3 Fahrstunden Solofahrzeug, 5 Fahrstunden Zug)
3 Fahrstunden Autobahn (davon 1 Fahrstunde Solofahrzeug, 2 Fahrstunden Zug)
3 Fahrstunden Nachtfahrt (davon 0 Fahrstunden Solofahrzeug, 3 Fahrstunden Zug)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung (30 Fragen) davon:
10 Fragen Grundwissen
20 Fragen Klassenspezifisch
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
(dauert mindestens 85 Minuten, davon 50 Minuten reine Fahrzeit)
Verbinden oder Trennen
Grundfahraufgaben (2 Stück)
Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
biometrisches Passfoto
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Ärztliches Zeugnis
Erste Hilfe Kurs
Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L darf man Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, fahren. Diese Zugmaschinen dürfen eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht übersteigen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge dürfen die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht übersteigen. Kombinationen mit Zugfahrzeug und Anhänger dürfen ebenfalls nicht mehr als 25 km/h fahren.
Grundstoff: mindestens 12 Doppelstunden
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Praktische Prüfung:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse T darf man Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern), fahren. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Klasse T setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Die Klasse T beinhaltet die Führerscheinklassen L, AM
Grundstoff: mindestens12 Doppelstunden (bei Erweiterung mindestens 6 Doppelstunden)
Zusatzstoff: 6 Doppelstunden
Nur Übungsstunden (keine Sonderfahrten)
Die tatsächliche Zahl der Fahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers und dem Lernfortschritt abhängig.
Theorieprüfung bei Ersterteilung (30 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 10. Es sei denn, 2 Fragen mit Wertigkeit 5 wurden falsch beantwortet.
Theorieprüfung bei Erweiterung (20 Fragen) davon:
Zulässige Fehlerpunkte 6.
Praktische Prüfung (dauert mindestens 70 Minuten, davon 35 Minuten reine Fahrzeit)
Abgeprüft wird:
Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
Der Führerschein wurde
nach dem 01.04.1980 erteilt:
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